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Foto von Wolf Dieter Grabner - zeigt goldene Orgelpfeifen von oben
© Wolf-Dieter Grabner
Allgemeines

Allgemeine Informationen und Rechtliches

Impressum, Datenschutz, AGBs, Hausordnung, Downloads
gemäß Art. 13, 14 DSGVO – Erfüllung der Informationspflichten
Dr. Stephan Pauly
Mag. Renate Futterknecht
Musikvereinsplatz 1, 1010 Wien, Österreich

Telefon: +43 1 505 8681 | Fax: +43 1 505 9409 | office@musikverein.at

Rechtsform: Verein
ZVR-Zahl: 506928790
UID-Nummer: ATU 16362308

Bankverbindung
Empfängername: Gesellschaft der Musikfreunde in Wien
Bank Austria
IBAN: AT97 1200 0103 1008 0800
BIC: BKAUATWW
Landespolizeidirektion Wien, Referat Vereins-, Versammlungs- und Medienrechtsangelegenheiten
Vereinsgesetz idgF.
Verein zur Pflege und Förderung der Musik in allen ihren Zweigen, insbesondere im denkmalgeschützten Musikvereinsgebäude
Dr. Stephan Pauly
Mag. Renate Futterknecht
(Adresse siehe oben)
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Gesellschaft der Musikfreunde in Wien
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Datenverarbeitung nach Art. 13 DSGVO
Wir verarbeiten jene Daten, die uns verschiedenste Personen durch eigene Angaben, etwa im Rahmen einer Anfrage per E-Mail, zur Anbahnung und zum Abschluss eines Vertrages oder einer Geschäftsbeziehung zur Verfügung stellen.

Datenverarbeitung nach Art. 14 DSGVO
Darüber hinaus verarbeiten wir Daten von Personen, die Teil eines Vertragsverhältnisses sein können, welche wir im Rahmen von Auskünften Dritter zulässigerweise erhalten haben (Veranstalter geben uns die Namen von Teilnehmern bekannt, Unternehmen übermitteln uns Daten ihrer Mitarbeiter).

Betroffene Personen
Von Kunden, Mitgliedern und Gästen von Veranstaltungen verarbeiten wir – wenn erforderlich – folgende Daten: Titel, Name des Kunden, Namen der Ansprechperson bei Firmenkunden, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Adresse, Zahlungsdaten.
Von Lieferanten und Fremdveranstaltern verarbeiten wir folgende Daten: Firma, Titel und Namen der Ansprechpersonen, berufliche Adressdaten und Kontaktdaten, Bankverbindung, Vertragsdaten. Von Kunstschaffenden verarbeiten wir Namen und Bilddaten.

Weitergabe von Daten
Personenbezogene Daten werden von uns an Dritte nur weitergegeben, wenn dies zum Zwecke der Vertragsabwicklung und Vertragserfüllung oder aus gesetzlichen Vorschriften heraus erforderlich ist.

Aufbewahrung/Löschung von Daten
Die Daten werden von uns gelöscht, sobald eine Speicherung nicht mehr erforderlich/erlaubt ist, bzw. gesetzliche, wie z.B. gesetzliche Aufbewahrungspflichten abgelaufen sind. Sollte die Grundlage der Verarbeitung eine Einwilligung darstellen, schränken wir die Verarbeitung ein oder löschen die Daten bei Widerruf der Einwilligung – außer es sprechen gesetzliche Vorschriften dagegen.

Kontaktaufnahme per E-Mail zu Informationszwecken
Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns per E-Mail werden die von Ihnen mitgeteilten Daten von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Verarbeitung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

Veröffentlichung der Namen von Urhebern
Wir sind gesetzlich verpflichtet Namen von Urhebern von Bilddaten (Fotos oder Videos) bei jeder Veröffentlichung von Bilddaten bekannt zu geben. Die Löschung dieser personenbezogenen Daten erfolgt durch uns automatisch, sobald wir die Nutzung der Bilddaten einstellen oder aufgrund eines Löschansuchens einer betroffenen Person.

Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung sind:
  • die Vertragsanbahnung und -erfüllung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (wie beispielsweise Ticketverkauf).
  • gesetzliche Verpflichtungen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, (beispielsweise gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, Veröffentlichungsverpflichtungen gemäß Urheberrechtsgesetz).
  • berechtigte Interessen unseres Unternehmens iSv Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (beispielsweise Einsatz von Software, Beantwortung von Emails)
  • Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO bei Einholung von Einwilligungen (beispielsweise bei der Verarbeitung von Bilddaten oder für Werbezwecke).
Ticketverkauf bei telefonischer Kontaktaufnahme oder per E-Mail
Wenn Sie bei uns per Telefon oder per E-Mail Karten bestellen, verarbeiten wir zum Zwecke der Vertragserfüllung folgende Daten: Name, E-Mailadresse, Adressdaten und Zahlungsdaten. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO

Ticketverkauf über den Ticketshop
Wenn Sie über den Ticketshop Karten für Veranstaltungen und Führungen kaufen, verarbeiten wir folgende Daten: Name, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer, E-Mailadresse, Zahlungsdaten, Vertragsdaten. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO
Sie haben auf unserer Website die Möglichkeit, sich über ein Web-Formular verbindlich zu einer Sonderführung anzumelden. Hierfür benötigen wir Ihren Namen, Adresse und E-Mail-Adresse. Freiwillig bekannt geben können Sie uns zusätzlich Ihre Telefonnummer. Wir verarbeiten Ihre Daten für die Anmeldung, Durchführung und Abrechnung der gebuchten Veranstaltung. Die Daten werden von uns gelöscht, wenn gesetzliche Aufbewahrungspflichten abgelaufen sind.

Für die Anmeldung zu Sonderführungen verwenden wir Google Forms. Wir haben einen Vertrag mit Google Ireland Limited („Google“), eine nach irischem Recht eingetragene und betriebene Gesellschaft (Registernummer: 368047) mit Sitz in Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland abgeschlossen. Trotzdem kann es vorkommen, dass Daten aus Europa in die USA übermittelt werden, worauf wir als Unternehmen allerdings keinen Einfluss haben.

Datenverarbeitung in den USA
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass durch die Nutzung unseres Formulars personenbezogene Daten in die USA übermittelt werden. Die DSGVO setzt für eine Datenübermittlung in ein Drittland oder an eine internationale Organisation sogenannte geeignete Garantien nach Art. 46 DSGVO voraus. Solche liegen für die USA nicht vor.
Eventuelle Risiken, die sich im Zusammenhang mit den vorgenannten Informationen aktuell für Sie als Betroffenen nicht ausschließen lassen, sind insbesondere:
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  • Sie können Ihre Auskunftsrechte gegenüber dem jeweiligen Dienstleister möglicherweise nicht nachhaltig geltend machen bzw. durchsetzen.
  • Es besteht möglicherweise eine höhere Wahrscheinlichkeit, dass es zu einer nicht korrekten Datenverarbeitung kommen kann, da die technischen organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten quantitativ und qualitativ nicht vollumfänglich den Anforderungen der DSGVO entsprechen.

Mit Ihrer Einwilligung zur Verarbeitung von Daten über Google Forms willigen Sie explizit in die Datenübermittlung in die USA ein. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung) sowie Art. 6 Abs 1 lit b DSGVO (Vertragsanbahnung)
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Wenn wir Ihre Kontaktdaten im Zusammenhang mit dem Kauf eines Tickets erhalten haben, werden wir Sie über ähnliche Angebote informieren. Wir verarbeiten dafür Ihren Namen, Ihre Postadresse, Ihre Ticketkäufe sowie – im Rahmen des § 174 TKG – Ihre Email Adresse und geben diese Daten nicht an Dritte weiter. Sie können uns jederzeit mitteilen, wenn Sie keine Informationen über ähnliche Angebote bekommen möchten. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO
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Eine Zusammenführung dieser Daten mit personenbezogenen Datenquellen wird nicht vorgenommen. Wir behalten uns vor, diese Daten nachträglich zu prüfen, wenn uns konkrete Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Nutzung bekannt werden, und die Daten– sollte es einen Hackangriff gegeben haben – an die Strafverfolgungsbehörden weiterzugeben. Eine darüberhinausgehende Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO

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Sie haben gegenüber uns folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten:
  • Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung
  • Recht auf Datenübertragbarkeit
  • Beschwerderecht an die österreichische Datenschutzbehörde, Barichgasse 40 – 42, 1030 Wien, Telefon: +43 1 52 152-0, E-Mail: dsb@dsb.gv.at

Sollten Sie der Auffassung sein, dass wir bei der Verarbeitung Ihrer Daten gegen österreichisches oder europäisches Datenschutzrecht verstoßen und dadurch Ihre Rechte verletzt haben, ersuchen wir Sie mit uns in Kontakt zu treten, um allfällige Fragen aufklären zu können.

Richten Sie dazu Ihre Anfragen und Anliegen bitte per E-Mail an office@musikverein.at oder kontaktieren Sie uns unter den angegebenen Kontaktdaten.
Wir behalten uns vor, von Zeit zu Zeit Anpassungen an unserer Datenschutzerklärung vorzunehmen. Alle Änderungen der Datenschutzerklärung werden von uns auf dieser Seite veröffentlicht. Bitte beachten Sie diesbezüglich die jeweils aktuelle Version unserer Datenschutzerklärung.
Gender Disclaimer: Alle personenbezogenen Bezeichnungen beziehen sind stets auf alle Geschlechter. Die Verwendung der männlichen Form dient ausschließlich der vereinfachten Lesbarkeit.
für Lieferungen und Dienstleistungen der Gesellschaft der Musikfreunde in Wien. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf Verträge mit der Gesellschaft der Musikfreunde in Wien, Musikvereinsplatz 1, 1010 Wien (nachfolgend die „Gesellschaft der Musikfreunde“), als Vertragspartnerin anwendbar. Die Gesellschaft der Musikfreunde ist insbesondere Vertragspartnerin für den Kauf von Konzertkarten für Eigenveranstaltungen, von Führungen und von Programmheften.
Die Gesellschaft der Musikfreunde wird bei Fremdveranstaltungen von den jeweiligen Veranstalter:innen beauftragt und bevollmächtigt, im Namen und auf Rechnung der Veranstalterin:des Veranstalters für die Veranstaltung den Verkauf von sämtlichen oder einem Teil der Karten über die Website, per E-Mail, Telefon, Fax oder an der Konzertkassa zu vermitteln, sowie den Zahlungsverkehr mit den Kartenkäufer:innen bzw. deren Bank, deren Kreditinstituten oder einem anderen Bezahlsystem abzuwickeln, Programmhefte zu verkaufen sowie die damit verbundenen Verwaltungsaufgaben zu übernehmen. Käufer:innen treten bei Fremdveranstaltungen in Rechtsbeziehung mit dem:der jeweiligen Veranstalter:in. Allfällige Rückerstattungen erfolgen ausschließlich über den:die jeweilige:n Veranstalter:in.
Die Konzertkassa ist von Montag bis Freitag 9.00 bis 19.00 Uhr* und am Samstag von 9.00 bis 13.00 Uhr geöffnet, sowie eine Stunde vor Konzertbeginn bei Eigenveranstaltungen und ausgewählten Fremdveranstaltungen, für die die Gesellschaft der Musikfreunde Karten verkauft.

* Zwischen 18.00 Uhr und dem Konzertbeginn sind wir um den bestmöglichen Service betreffend die aktuellen Konzerte bemüht. Daher stehen wir insbesondere für Kommissionsgeschäfte und Abonnementzahlungen gerne von 9.00 bis 18.00 Uhr zur Verfügung.

Telefon: +43 1 505 81 90 (Montag bis Freitag 9.00 bis 19.00 Uhr, Samstag 9.00 bis 13.00 Uhr)
Fax: +43 1 505 81 90 94
tickets@musikverein.at

Von 1. Juli bis 31. August ist die Konzertkassa von Montag bis Freitag zwischen 09.00 und 12.00 Uhr geöffnet. Telefonisch ist die Konzertkassa zwischen 09.00 und 13.00 Uhr erreichbar. Am Samstag, Sonn- und Feiertagen bleibt im Juli und August die Konzertkassa geschlossen.
Für Eigenveranstaltungen beginnt der Vorverkauf für Mitglieder der Gesellschaft der Musikfreunde zwei Monate vor dem Veranstaltungstermin, der allgemeine Vorverkauf beginnt eine Woche nach dem Vorverkauf für Mitglieder. Für außerordentliche Eigenveranstaltungen, Abonnements und Festivals gelten besondere Vorverkaufsfristen, die gesondert angekündigt werden. Fällt der Vorverkaufsbeginn auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag, so gilt der folgende Werktag als erster Verkaufstag. Die Vorverkaufsfristen für Fremdveranstaltungen werden vom Veranstalter:in festgelegt.

Eine U30-Registrierung berechtigt zum Kauf einer Karte aus dem dafür vorgesehenen Kontingent bis zum Tag des 30. Geburtstages. Findet die Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt statt, darf diese Karte dennoch in Anspruch genommen werden.
Alle Kartenbestellungen – über Internet, E-Mail, Telefon oder Fax – sind verbindlich. Bei Bestellungen über Internet, E-Mail, Telefon oder Fax kommt der Vertrag durch Zustellung einer Buchungsbestätigung durch die Gesellschaft der Musikfreunde zustande. Die Abbuchung des Kartenpreises erfolgt über das ausgewählte Zahlungsmittel. Die gebuchten Karten können während der Öffnungszeiten an der Konzertkassa oder ab einer Stunde vor Veranstaltungsbeginn gegen Vorlage der verwendeten Kreditkarte oder der Buchungsbestätigung behoben werden. Bei print@home-Buchungen entfällt die Abholung an der Konzertkassa.

Folgende Zahlungsarten werden akzeptiert:
  • VISA, Mastercard, Diners Club, JCB, American Express
  • Online-Banküberweisungen: Bank Austria, Erste Bank und Sparkassen, Hypo, Raiffeisen, BAWAG P.S.K, Volksbank, giropay
  • Sepa Lastschrift

Kartentausch und Stornos sind grundsätzlich ausgeschlossen. Davon unberührt bleiben die gesetzlichen Ansprüche zur Geltendmachung des Fehlens oder Wegfalls der Geschäftsgrundlage sowie eines Irrtums. Das Recht zur Geltendmachung eines dem:der Kund:in unterlaufenen Irrtums setzt voraus, dass der Irrtum entweder von der Gesellschaft der Musikfreunde veranlasst wurde, ihr dieser Irrtum hätte auffallen müssen oder der Irrtum rechtzeitig aufgeklärt wurde.

Gemäß § 18 Abs 1 Z 10 FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz) besteht kein Rücktrittsrecht hinsichtlich Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden, sofern jeweils für die Vertragserfüllung durch den Unternehmer ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist. Gemäß § 4 Abs 1 Z 11 FAGG werden hiermit Käufer:innen über das Nichtbestehen eines Rücktrittsrechts nach § 18 FAGG informiert.

Übliche Änderungen, wie etwa der Besetzung, des Termins oder Programms sowie Bühnenumbauten, sind der Gesellschaft der Musikfreunde im zumutbaren Umfang vorbehalten und berechtigen Kund:innen nicht zur Rückgabe der Eintrittskarten oder zur Preisminderung.

Der Verkauf von Eintrittskarten im Gebäude der Gesellschaft der Musikfreunde ist nur mit Genehmigung des:r Veranstalter:in erlaubt.

Mitglieder und Abonnent:innen haben die Möglichkeit, ihre Abonnementkarten zum kommissionsweisen Verkauf (gegen eine Gebühr von 10% bei Abonnenten; gebührenfrei für Mitglieder bei den ersten beiden Abonnementkarten pro Zyklus) an der Konzertkassa zu deponieren.

Einzelkarten (d.h. nicht im Rahmen eines Abonnements erworbene Karten) können, im Ermessen der Konzertkassa hinsichtlich der Nachfrage, gegen eine Gebühr von 20% des Kartenpreises in Kommission gegeben werden.

Der aus dem Kommissionsverkauf resultierende Geldbetrag (Kommissionsgeld) kann von Montag bis Freitag zwischen 09.00 und 18.00 Uhr sowie am Samstag zwischen 09.00 und 13.00 Uhr an der Konzertkassa gegen Vorlage des Kommissionsscheins behoben werden. Außerhalb dieser Zeiten – speziell direkt vor den Konzerten – ist keine Auszahlung möglich.
Für Rollstuhlfahrer:innen sind eigens für sie geeignete Sitzplätze vorgesehen. Karten für diese Sitzplätze müssen beim Kauf bis einen Werktag vor der Veranstaltung als solche beantragt werden. Der Eingang für Rollstuhlfahrer:innen befindet sich beim Haupteingang des Gebäudes der Gesellschaft der Musikfreunde. Eine Rampe auf der rechten Seite ermöglicht den barrierefreien Zugang.
Das Gebäude der Gesellschaft der Musikfreunde öffnet eine Stunde vor Vorstellungsbeginn und der Besuch einer Veranstaltung ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte gestattet. Der Einlass in den Saal wird mit dem Ertönen der Einlassglocke angekündigt, in der Regel 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn.

Kindern unter fünf Jahren ist der Zutritt zu den Veranstaltungen auch in Begleitung von Erziehungsberechtigten oder sonstigen Erwachsenen nicht gestattet. Dies gilt nicht für Veranstaltungen, für welche eine andere Altersgrenze für den Zutritt gesondert angekündigt wird.

Zu spät kommende Besucher:innen dürfen nach Beginn der Vorstellung den Konzertsaal nicht selbständig betreten. Der Einlass während einer Satzpause ist nicht möglich. Ein Einlass kann allenfalls nur während einer anhaltenden Unterbrechung oder in der Konzertpause – jedenfalls aber nur bei Gewährung durch eine Aufsichtsperson – erfolgen. Dies gilt auch für Plätze in den Parterre- und Balkonlogen sowie für Besucher:innen des Stehplatzes.

Print@home-Tickets sind ganzseitig auf weißem Papier im A4-Format auszudrucken und vor Verschmutzungen oder Beschädigungen zu schützen. Der Bar- und QR-Code müssen gut lesbar sein. Das Ausweisen als Käufer:in des Tickets ist für den Zutritt nicht relevant.

Das Ticket wird nach dem ersten Zutritt durch das Einlesen des Codes entwertet. Inhabern weiterer Ausdrucke oder Kopien wird der Zutritt verwehrt, es sei denn die Entwertung des Tickets ist unberechtigterweise aus Umständen erfolgt, die der Gesellschaft der Musikfreunde oder, im Falle einer Fremdveranstaltung, dem:der Veranstalter:in zuzurechnen sind oder das Ticket wurde fälschlicherweise von der Gesellschaft der Musikfreunde, dem:der Veranstalter:in oder von diesen zum Ticketversand berechtigten Dritten mehrmals mit gleicher Kennung versendet.

Mit „U30“ gekennzeichnete Karten können ausschließlich von Personen in Anspruch genommen werden, die für die laufende Saison eine gültige U30-Registrierung haben. Pro Person und Konzert kann maximal eine Karte zum U30-Preis erworben werden, ausgenommen „Bring-a-Friend"-Aktionen.
Überkleider (Mäntel, Jacken etc.), Schirme, Stöcke, Gehbehelfe, Kinderwägen, Taschen (mit Ausnahme üblicher Handtaschen), Rucksäcke und sonstige nicht für den Veranstaltungsbesuch notwendige Gegenstände, insbesondere wenn sie sperrig, gefährlich oder gefahrenerhöhend sind oder sein können, sind an den Garderoben gegen Entrichtung einer vor Ort bekannt gegebenen Garderobengebühr abzugeben. Stöcke dürfen von gebrechlichen Personen mitgenommen werden, wenn sie unentbehrlich sind. Hüte und andere sichtbehindernde Kopfbedeckungen sind im Saal abzunehmen. Unbeaufsichtigt abgelegte Gegenstände werden entfernt und können nach Konzertende an der Garderobe gegen Entrichtung der Garderobengebühr abgeholt werden. Werden sie am Veranstaltungstag nicht während der Öffnungszeiten abgeholt, werden sie dem Fundbüro der Gesellschaft der Musikfreunde übergeben.

An der Garderobe dürfen nur Kleidungsstücke und andere Gegenstände abgegeben werden, die üblicherweise im Rahmen eines Konzertbesuchs mitgebracht werden. Wertgegenstände, die sich in oder an einem hinterlegten Kleidungsstück, einer abgegebenen Tasche oder sonstigen Gegenstand befinden, werden nicht vom Verwahrungsvertrag erfasst.

Für an der Garderobe abgegebene Kleidungsstücke und andere Gegenstände sowie für nicht an den Garderoben abgegebene Kleidungsstücke und andere Gegenstände wird keine Haftung übernommen, es sei denn die Gesellschaft der Musikfreunde hat den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
Die Herstellung von Ton-, Bild- und/oder Filmaufnahmen jeglichen technischen Verfahrens ist Besuchern ohne Sondergenehmigung vor, während und nach der Vorstellung in den Sälen der Gesellschaft der Musikfreunde untersagt. Ebenso ist die Veräußerung oder sonstige Verwertung von Ton-, Bild- und/oder Filmaufnahmen jeglichen technischen Verfahrens, die vor, während und nach der Vorstellung in den Sälen der Gesellschaft der Musikfreunde hergestellt wurden ohne Sondergenehmigung untersagt.

An der Garderobe dürfen nur Kleidungsstücke und andere Gegenstände abgegeben werden, die üblicherweise im Rahmen eines Konzertbesuchs mitgebracht werden. Wertgegenstände, die sich in oder an einem hinterlegten Kleidungsstück, einer abgegebenen Tasche oder sonstigen Gegenstand befinden, werden nicht vom Verwahrungsvertrag erfasst.

Für an der Garderobe abgegebene Kleidungsstücke und andere Gegenstände sowie für nicht an den Garderoben abgegebene Kleidungsstücke und andere Gegenstände wird keine Haftung übernommen, es sei denn die Gesellschaft der Musikfreunde hat den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
Mobiltelefone und andere mobile elektronische Geräte (Tablets, Laptops, Videokameras, tragbare Spielekonsolen etc.) sind vor Vorstellungsbeginn auszuschalten. Jede Verwendung dieser ist betriebsfremden Personen während der Veranstaltung untersagt.
Das Rauchen sowie das Anzünden von Zigarren, Zigaretten, auch das Verwenden von E-Zigaretten und dergleichen sind im gesamten Gebäude der Gesellschaft der Musikfreunde verboten.
Die Gesellschaft der Musikfreunde haftet gegenüber Besucher:innen nicht für leicht fahrlässig verursachte Sachschäden.
Die Gesellschaft der Musikfreunde weist auf die Europäische Plattform für Online-Streitbelegung hin, welche über die Website https://ec.europa.eu/consumers/odr erreichbar ist. Die Gesellschaft der Musikfreunde ist nicht verpflichtet, an einem solchen Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen. Für etwaige Anliegen, ist die Gesellschaft der Musikfreunde montags bis freitags telefonisch unter +43 1 505 86 81 – 0 oder per E-Mail unter office@musikverein.at erreichbar.

Wien, 1.April 2024
Genehmigt von der MA 36 nach § 27 Wiener Veranstaltungsgesetz 2020
Diese Hausordnung gilt für alle Veranstaltungen bzw Raumvermietungen in der Veranstaltungsstätte Musikvereinsplatz 1, 1010 Wien, Wiener Musikverein (nachfolgend „Veranstaltungsstätte“ bzw MV), und regelt Rechte und Pflichten der teilnehmenden Personen (Besucher, Veranstalter und deren Mitarbeiter oder von diesen beauftragten Personen und Unternehmen). Die Hausordnung wird im Internet (Homepage des MV) veröffentlicht und an allen Eingängen/Zugängen gut sichtbar angeschlagen. An der Veranstaltung teilnehmende Personen haben die Bestimmungen der genehmigten und kundgemachten Hausordnung einzuhalten, widrigenfalls sie sich nicht in der Veranstaltungsstätte aufhalten dürfen.

Diese Hausordnung gilt für die Veranstaltungsstätte während der Dauer der Veranstaltung inklusive Auf- und Abbauzeiten.

Die genannte Veranstaltungsstätte umfasst alle im Zuge der Veranstaltung verwendeten Gebäude, Räume, Einrichtungen und Freiflächen.

Gemäß § 27 Abs. 5 Wiener Veranstaltungsgesetz 2020 dürfen sich Personen nicht in der Veranstaltungsstätte aufhalten, die sich nicht an die Bestimmungen dieser genehmigten und kundgemachten Haus- oder Platzordnung halten. Jedes Zuwiderhandeln gegen diese Haus- oder Platzordnung kann mit einem Verweis von der Veranstaltungsstätte geahndet werden. Es wird gemäß § 27 Abs. 6 Wiener Veranstaltungsgesetz 2020 darauf hingewiesen, dass die Missachtung der Wegweisung durch die Überwachungsorgane der Landespolizeidirektion Wien eine Verwaltungsübertretung darstellt. Allfälliges verwaltungs- oder strafrechtlich relevantes Verhalten wird ausnahmslos bei den zuständigen Stellen zur Anzeige gebracht.

Zusätzlich gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche unter www.musikverein.at abrufbar sind.
Der Besuch einer Veranstaltung ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte gestattet. In speziellen Situationen kann der Zutritt mit einer Ausweiskontrolle durch die Aufsichtspersonen/den Sicherheitsdienst/das Ordnungspersonal des Veranstalters und/oder Vermieters (im Folgenden auch: befugte Personen) verbunden sein. Die genannten Personen sind berechtigt, vor Eintritt in die Veranstaltungsstätte Bekleidungsstücke, Taschen und mitgeführte Behältnisse etc. der teilnehmenden Personen nach verbotenen oder gefährlichen Gegenständen zu durchsuchen.

Der Sicherheitsdienst/die Aufsichtspersonen/das Ordnungspersonal/der Veranstalter (im Folgenden: befugte Personen) sind berechtigt, Personen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören könnten (dies umfasst auch z.B. die Belästigung anderer Konzertbesucher bzw. ein Sicherheitsrisiko darstellen können (z.B. aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum, sonstiger Beeinträchtigungen, auffälligen Verhaltens oder des Mitführens von verbotenen oder gefährlichen Gegenständen), trotz gültiger Eintrittskarte unter Ausschluss jeglicher Rückerstattungsansprüche den Zutritt zur Veranstaltungsstätte zu verweigern bzw sie daran zu hindern und des Gebäudes zu verweisen. Dies gilt auch für Personen, die eine Durchsuchung ihrer Bekleidungsstücke, Taschen oder mitgeführten Behältnisse bzw. eine etwaige Ausweiskontrolle verweigern. Die genannten Personen sind berechtigt, derartige Kontrollen auch bei an der Veranstaltung teilnehmenden Personen vorzunehmen, die sich bereits in der Veranstaltungsstätte aufhalten. Die Geltendmachung des Hausrechts bleibt vorbehalten.

Zu spät kommende Besucher dürfen nach Beginn der Vorstellung den Konzertsaal nicht selbständig betreten. Der Einlass während einer Satzpause ist nicht möglich. Ein Einlass kann allenfalls nur während einer anhaltenden Unterbrechung oder in der Konzertpause – jedenfalls aber nur bei Gewährung durch eine Aufsichtsperson – erfolgen. Dies gilt auch für Plätze in den Parterre- und Balkonlogen sowie für Besucher des Stehplatzes.

Abhängig von der Art und dem Programm der Veranstaltungen behält sich die Gesellschaft der Musikfreunde in Wien vor, das Zutrittsalter für Besucher für ausgewählte Veranstaltungen altersgerecht festzulegen. Im Übrigen gilt vollinhaltlich das Wiener Jugendschutzgesetz.

Es darf höchstens nur eine solche Eintrittskartenanzahl aufgelegt werden, die der behördlich genehmigten Teilnehmerhöchstzahl entspricht. Erreicht die Zahl der Veranstaltungsteilnehmer diese Höchstzahl, so ist der Zutritt weiterer Personen in geeigneter Weise zu verhindern.

Für Rollstuhlfahrer und deren Begleitpersonen sind eigens für sie geeignete Sitzplätze vorgesehen. Karten für diese Sitzplätze müssen beim Kauf bis einen Werktag vor der Veranstaltung als solche verlangt werden. Der Eingang für Rollstuhlfahrer befindet sich beim Haupteingang. Eine Rampe auf der rechten Seite ermöglicht den barrierefreien Zugang.

Tiere dürfen in den Saal nicht mitgenommen werden. Davon sind Blindenführ- und Partnerhunde für die Begleitung von behinderten Personen ausgenommen, sofern sie angeschirrt und angeleint sind und einen Beißkorb tragen.

Besucher dürfen nur die für die Zuschauer bestimmten Räume und Flächen betreten. Insbesondere ist während einer Veranstaltung Zuschauern und anderen betriebsfremden Personen der Zutritt zu den in erkennbarer Weise nicht für sie bestimmten Räumen und Flächen (z. B. Bühne, Magazine, Umkleideräume) verboten. Der Bühnenbereich darf dabei vor, während und nach der Veranstaltung nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Veranstalters betreten werden.

Verboten ist die Mitnahme jeder Art von Gegenständen und Substanzen, die eine Gefährdung der in § 18 Abs. 1 Wiener Veranstaltungsgesetz 2020 aufgezählten Schutzinteressen (insbesondere Gefährdung für Leben und Gesundheit von Menschen, Gefährdung der Betriebssicherheit) darstellen können.

Verboten sind insbesondere:
Glasbehälter, Flaschen, Dosen, Plastikkanister, Hartverpackungen oder sonstige Gegenstände, die aus Glas oder einem anderen zerbrechlichen, splitternden oder besonders harten Material hergestellt sind;
Laserpointer;
Große bzw. sperrige Gegenstände wie große Taschen, Rucksäcke, Reisekoffer;
rassistisches, fremdenfeindliches, nationalsozialistisches, sexistisches oder politisches Propagandamaterial.
Im Zweifelsfall obliegt die Einordnung von Gegenständen als verboten oder erlaubt im Sinne dieser Hausordnung dem Sicherheitsdienst/den Aufsichtspersonen/dem Ordnungspersonal/dem Veranstalter und den Organen der Stadt Wien sowie der Landespolizeidirektion Wien.

Nach Veranstaltungsende haben alle Besucher die Veranstaltungsstätte schnellst möglich zu verlassen.
Überkleider (Mäntel, Jacken etc.), Schirme, Stöcke, Gehbehelfe, Kinderwägen, Taschen (mit Ausnahme üblicher Handtaschen), Rucksäcke und sonstige nicht für den Veranstaltungsbesuch notwendige Gegenstände, insbesondere wenn sie sperrig, gefährlich oder gefahrenerhöhend sind oder sein können, sind an den Garderoben abzugeben. Stöcke bzw andere Gehhilfen wie Rollatoren udgl dürfen von gebrechlichen Personen mitgenommen werden, wenn sie unentbehrlich sind. Hüte sind im Saal abzunehmen. Unbeaufsichtigt abgelegte Gegenstände werden entfernt und können nach Konzertende an der Garderobe gegen Entrichtung der Garderobengebühr abgeholt werden. Werden sie nicht abgeholt, werden sie dem Fundbüro übergeben.

An der Garderobe dürfen nur Kleidungsstücke und andere Gegenstände abgegeben werden, die üblicherweise im Rahmen eines Konzertbesuchs mitgebracht werden. Im Streitfall darüber entscheiden endgültig die Aufsichtspersonen. Tiere dürfen unter keinen Umständen abgegeben werden.

Speisen und Getränke dürfen nicht in die Veranstaltungsstätte mitgebracht werden, sondern nur an Buffets in der Veranstaltungsstätte erworben werden. Diese dürfen nur in dafür vorgesehenen Räumen und insbesondere keinesfalls in Veranstaltungssälen zu sich genommen werden.

Von diesem Verbot ausgenommen sind Veranstaltungen, bei denen die Mitnahme von Gläsern, Getränken und Speisen ausdrücklich erlaubt bzw. vorgesehen ist.
Jeder Veranstaltungsbesucher hat sich so zu verhalten, dass es zu keiner Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit der Veranstaltungsstätte kommt oder andere Personen nicht gefährdet, geschädigt, behindert oder belästigt werden. Weiters hat er sich so zu verhalten, dass es zu keiner Störung des ordnungsgemäßen Verlaufes der Veranstaltung und keiner Beschädigung oder Beeinträchtigung von Aufbauten, Einrichtungen, Gerätschaften oder jeglichen Gegenständen kommt.

Das Rauchen sowie das Anzünden von Zigarren, Zigaretten, auch E-Zigaretten, das Dampfen von Tabakerzeugnissen und dergleichen sind im gesamten Haus verboten. Abfälle, Verpackungsmaterialien und leere Behältnisse sind ausschließlich in den in der Veranstaltungsstätte stehenden Abfallbehältern zu entsorgen.

Die Verwendung von Mobiltelefonen und anderen mobilen elektronischen Geräten (Tablets, Laptops, Foto- und Videokameras, Gameboys etc.) ist betriebsfremden Personen während der Vorstellung (d.h. insbesondere während des laufenden Konzerts, in Satzpausen etc.) untersagt.

Unbefugte dürfen technische Einrichtungen, wie u.a. Beleuchtungseinrichtungen weder berühren noch bedienen.

Fluchtwege und Notausgänge sind ausschließlich im Gefahrenfall, ggf. nach den Anweisungen der befugten Personen, zu benutzen.
Alle Verkehrswege und Ausgänge bis zur Straße sind während einer Veranstaltung von Vorstellungen und Lagerungen jeglicher Art freizuhalten.

Gegenstände, die gefährlich oder gefahrenerhöhend sind oder sein können, dürfen nicht in die Veranstaltungsstätte oder den Bereich um die Veranstaltungsstätte gebracht oder dort abgelegt werden.

Besucher und Teilnehmer sind verpflichtet, persönliche Wahrnehmungen über Gefahren einer befugten Person mitzuteilen.

Der Veranstalter (Mieter) ist nicht verpflichtet, sicherheitspolizeiliche Maßnahmen zu treffen. Dies insbesondere dann, wenn solche Maßnahmen von sicherheitspolizeilichen Behörden – aufgrund deren eigener Einschätzung der Gefahrenlage und trotz Mitteilung über mögliche Gefahren durch den Veranstalter oder trotz Ansuchens durch den Veranstalter – nicht gesetzt werden.
Den Hinweis-, Gebots- und Verbotsschildern im Haus und sonstigen Verlautbarungen ist genauestens und unverzüglich Folge zu leisten. Ebenso ist, insbesondere im Brand- und Gefahrenfall, Anweisungen von befugten Personen wie auch von Überwachungsorganen von Magistrat, Polizei (und anderen Behörden), Feuerwehr und Rettung sofort zu entsprechen. Befugte Personen sind als solche ausgewiesen (beispielsweise Logo des Musikvereins an der Dienstkleidung, oder Dienstabzeichen oder Armbinden). Sie sind berechtigt, die Einhaltung der Hausordnung durch die Besucher zu überprüfen, einen Ausweis zu verlangen und die zu ihrer Durchsetzung erforderlichen Anweisungen zu erteilen. Sie sind weiters berechtigt, bei Nichteinhaltung der Hausordnung und bei Nichteinhaltung ihrer Anordnungen durch Besucher das Hausrecht auszuüben und/oder die Unterstützung der behördlichen Überwachungsorgane in Anspruch zu nehmen.

Bei Verstößen gegen Anweisungen befugter Personen ist die betreffende Person aus der Veranstaltungsstätte zu verweisen und bei wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung ein generelles Hausverbot zu erteilen. Ein Ersatz gelöster Eintrittskarten oder von Abonnements findet nicht statt.

Die Nichtbefolgung einer behördlichen Wegweisung ist gemäß § 43 Wiener Veranstaltungsgesetz 2020 strafbar.

Erlässt der Mieter (Veranstalter) eine eigene Hausordnung, so muss diese sich jedenfalls an diese HausO des MV halten und ist vor ihrer Veröffentlichung bzw Genehmigungseinreichung an die Behörde mit dem MV abzustimmen. Die Hausordnung des MV ist jedenfalls auf die Vertragspartner des Mieters (Veranstalters) vertraglich zu überbinden. Daher sind jegliche Verhaltensanweisungen seitens des MV während der Mietdauer (Veranstaltung) für alle vor Ort Anwesenden rechtsverbindlich und sind unverzüglich zu befolgen. Insbesondere ist sicherzustellen, dass der Veranstalter Anweisungen, die er vom Betreiber erhält, unverzüglich an seine Vertragspartner (Teilnehmer) weitergibt.
Die regelmäßige Reinigung der Veranstaltungsräume erfolgt spätestens 2 Stunden vor Vorstellungsbeginn.

Vor Einlass der Besucher müssen die vorgeschriebene Notbeleuchtung und ein ausreichender Teil der Hauptbeleuchtung sowie die Notstromakkus für die Zusatzbeleuchtung in Betrieb gesetzt sein. Die Beleuchtung, einschließlich der Not- und Zusatzbeleuchtung, darf erst außer Betrieb gesetzt werden, wenn die Zuschauer das Haus verlassen haben.
Es ist sicherzustellen, dass bei einer Gefahr rechtzeitig die Aufforderung an die Besucher zum ruhigen und geordneten Verlassen des Saales ergeht. Überdies soll bei Gefahr ein Evakuierungssignal ertönen. Die Blaulichtorganisationen (Feuerwehr 122, Polizei 133, Rettung 144) sind unverzüglich zu informieren bzw. zu alarmieren.

In einem solchen Fall haben die Mitarbeiter des Vermieters bzw. Veranstalters alle Ausgänge zu öffnen und die Besucher zu möglichst ruhigem, geordnetem und schnellem Verlassen des Hauses bei Benützung sämtlicher Ausgänge aufzufordern und anzuleiten sowie im Bedarfsfall Gänge und Stiegen zu lüften.

Bei einer Evakuierung des Hauses werden zu diesem Zeitpunkt keine Garderobenstücke zurückgegeben.

Die Letztentscheidung über krisenrelevante Maßnahmen wie Räumung, Evakuierung, Abbruch etc. kommt im Zweifel im Rahmen allfälliger behördlicher Anordnungen und des angewendeten Standes der Technik immer der Gesellschaft der Musikfreunde (Vermieter) zu, die, sofern möglich, das Einvernehmen mit dem Veranstalter herstellt. Seitens des Vermieters (Gesellschaft der Musikfreunde) verantwortliche Ansprechpersonen sind grundsätzlich der Direktionsdienst und der Oberbilleteur.

Dem MV steht es frei, in Abstimmung mit den zuständigen Behörden allgemein oder situationsbedingt eine Einsatzleitung oder einen Krisenstab einzurichten, wobei der Mieter (Veranstalter) entsprechend eingebunden wird. In solchen Gremien kommt dem Betreiber – abgesehen von den Behördenvertretern – der Vorsitz und das Letztentscheidungsrecht zu.

Vorstehende Regelungen gelten auch im Falle mehrerer zeitgleich stattfindenden Veranstaltungen (Vermietungen).
Alle Teilnehmer müssen mit der Hausordnung vertraut sein.

Die für den Verkehr mit den Besuchern bestimmten Mitarbeiter haben Dienstkleidung (beispielsweise Logo des Musikvereins an der Dienstkleidung, oder Dienstabzeichen oder Armbinden) zu tragen. Sie müssen sich gegenüber den Besuchern höflich benehmen, allen vorkommenden Anständen entgegentreten und bei Streitigkeiten vermittelnd einwirken.

Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, durch tatkräftiges und zielbewusstes Eingreifen für eine geordnete Entleerung der Säle Sorge zu tragen. Der letzte Mitarbeiter darf sich erst entfernen, wenn kein Besucher mehr im Haus anwesend ist. Mitarbeiter des Veranstalters sind nach angemessener Zeit nach Schluss der Veranstaltung berechtigt, betriebsfremde Personen aufzufordern, das Haus zu verlassen.

Den von den behördlichen Überwachungsorganen in Ausübung ihres Dienstes getroffenen Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten. Die von den behördlichen Überwachungsorganen an die Mitarbeiter gerichteten Fragen, die den Betrieb betreffen, sind wahrheitsgemäß zu beantworten. Diesen Überwachungsorganen ist für dienstliche Zwecke auch die Benützung eines Telefones zu gestatten.

Beschwerden der Besucher über den Betrieb, wahrgenommene Gebrechen und Schäden haben die Mitarbeiter der Intendanz zur Kenntnis zu bringen.

Von den Mitarbeitern gefundene oder ihnen als Funde übergebene Gegenstände sind an der Garderobe bzw. nach Schluss der Veranstaltung beim Fundbüro abzugeben. Bei der nach Schluss der Veranstaltungen vorzunehmenden Durchsuchung des Betriebes ist insbesondere auf verlorene oder zurückgelassene Gegenstände zu achten.
Der behördlich genehmigte Fassungsraum darf nicht überschritten werden.

Der Aufenthalt auf Bühnen ist den dort Beschäftigten nur so lange gestattet, als dies unbedingt notwendig ist.

Teppiche, Bodenbespannungen, Spiegel und Bilder sind unverrückbar zu befestigen.

Sämtliche Ausgangstüren und Tore sind vom Einlass der Besucher bis nach Entleerung der Räume in Fluchtrichtung unversperrt zu halten. Unmittelbar vor Schluss der Veranstaltung sind die Zuschauerraumtüren zu öffnen.

Wenn im Hause gewerbliche Arbeiten vorgenommen werden, ist für eine angemessene Überwachung Sorge zu tragen.

Das Hantieren mit offenem Feuer ist im gesamten Veranstaltungsgebäude untersagt. Petroleum, Spiritus und andere leicht brennbare Flüssigkeiten sowie feuergefährliche Gegenstände dürfen weder verwahrt noch verwendet werden. Ausnahmen gelten nur hinsichtlich Arzt- und Schminkräumen. Dabei ist der Stand der Technik einzuhalten, wie insbesondere die OIB-Richtlinie 2.1.

Auf Bühnen und Podien, in Umkleideräumen sowie in allen den Besuchern zugänglichen Räumen müssen die Einrichtungsgegenstände (Möbel, Vorhänge usw.) entsprechend schwer entflammbar bzw. flammensicher imprägniert sein. Szenische Behelfe (Dekorationen, Vorhänge, Versatzstücke, usw.) und zur Ausschmückung von Räumen verwendete Materialien (Blumendekorationen, Girlanden, wachsgetränkte Blumen usw.) dürfen mit Ausnahme von Möbeln, Requisiten, Teppichen sowie Fenster- und Türvorhängen nur aus nicht brennbaren oder schwer entflammbar gemachten (flammensicher imprägnierten) Stoffen bestehen. Dabei sind die Bestimmungen über die „Einrichtungen zur Brandbekämpfung“ der Veranstaltungsstättenrichtlinie der MA 36 umzusetzen.

Während der Dauer einer Veranstaltung im Großen Saal muss ab einer Belegung von mehr als 500 Besuchern die Anwesenheit mindestens eines Inspektionsarztes (iSd § 30 Abs 5 Wiener Veranstaltungsgesetz 2020) gewährleistet sein. Die für eine ausreichende Erste-Hilfe-Versorgung der Veranstaltungsteilnehmer erforderliche medizinische Ausstattung ist jedenfalls sicherzustellen.

Die für eine ausreichende Erste-Hilfe-Versorgung der Veranstaltungsteilnehmer erforderliche medizinische Ausstattung ist jedenfalls sichergestellt.

Für die Erste-Hilfe-Leistung muss eine medizinische Grundausstattung in gutem und hygienisch einwandfreiem Zustand bereitgehalten werden. Diese medizinische Grundausstattung muss mindestens einen Verbandskasten Type 2 gemäß ÖNORM Z 1020 oder eine gleichwertige Ausstattung umfassen.

Für Amtshandlungen der behördlichen Aufsichtsorgane und für Zwecke der ärztlichen Hilfe sind eigene Räume (Inspektionszimmer)
GENEHMIGUNG:
Eignungsfeststellung auf Grund des Wiener Theatergesetzes i. d. Fassung von 1930 Nr.: MA38-2863/46, ausgestellt am 21.11.1946, und Folgebescheide.

ANGABE DER ERREICHBARKEIT DES VERANSTALTERS BZW. DER VERANSTALTERIN ODER DEREN BEAUFTRAGTEN WÄHREND DER VERANSTALTUNG:
Veranstalter/in: Telefonnummer:
Portier: +43 1 505 86 81-35
Oberbilleteur: +43 1 505 86 81-554

Unterschiedlich (Diensthabende) Verantwortliche
Dr. Stephan Pauly: +43 1 505 86 81-20
Mag. Renate Futterknecht: +43 1 505 86 81-528
Benedikt Müller: +43 1 505 86 81-128
Klaus Krenn: +43 1 505 86 81-23
Alessandra Dämon: +43 1 505 86 81-21
Martina Montanari: +43 1 505 86 81-189
Karin Frey: +43 1 505 86 81-527
Nicola Kahlig: +43 1 505 86 81-126
Hier finden sie Downloads aller Pläne und weitere PDF's.

Je nach Art der Veranstaltung gelangen unterschiedliche Kategorieeinteilungen zur Anwendung. Einfluss auf diese Einteilung hat beispielsweise, ob ein einzelner Solist oder ein großes Orchester auftritt.

Seit ihrer Gründung im Jahr 1812 verfolgt die Gesellschaft der Musikfreunde in Wien das Ziel „die Emporbringung der Musik in allen ihren Zweigen“. Bei der Umsetzung unserer vielfältigen Aufgaben haben wir im Musikverein auch den Anspruch, Verantwortung für die Umwelt zu übernehmen. Wir wollen unseren Betrieb im Musikvereinsgebäude nachhaltiger gestalten und dabei unseren ökologischen Fußabdruck minimieren. Die Zertifizierung durch das Österreichische Umweltzeichen stellt dabei einen wichtigen Schritt dar.

Der Musikverein verpflichtet sich im Rahmen seiner Möglichkeiten, Kultur, Natur und Gesellschaft in Einklang zu bringen.

Als Kulturinstitution, die im Zentrum der Gesellschaft steht, sehen wir es als unsere Verantwortung, aktiv einen Beitrag zu sozialer Nachhaltigkeit zu leisten, um eine gesunde und lebenswerte Zukunft für alle zu ermöglichen. Wir setzen uns dafür ein, dass unsere Mitarbeiter:innen ein gesundes und sicheres Arbeitsumfeld vorfinden, das von Respekt, Fairness und Gleichberechtigung geprägt ist und in dem sich alle frei von Belästigungen und Diskriminierung fühlen können. Wir streben aktiv an, die Rechte aller Menschen zu respektieren und zu schützen – sowohl innerhalb unserer Institution und unseres Konzertbetriebs als auch in der Gesellschaft.
Dieses Bild zeigt das Umweltzeichen Logo

Wir sind bestrebt, einen Beitrag zur Schonung der Ressourcen unseres Planeten zu leisten. Daher haben wir wichtige Schritte gesetzt, wie zum Beispiel:

Erneuerbare Energien

Wir beziehen zu 100% Ökostrom und tragen dadurch zur Reduzierung von CO2-Emissionen bei.

Effiziente Beleuchtung

Die Beleuchtungssysteme in unseren Veranstaltungssälen, Backstagebereichen und Büroräumlichkeiten werden laufend auf energiesparende LED-Technologie umgestellt. Unsere LED-Außenbeleuchtung orientiert sich automatisch am Tageslicht.

Optimierung von Heizungs- und Kühlsystemen

Unser Wärmebedarf wird durch Fernwärme, durch eine Wärmepumpe sowie durch Wärmerückgewinnung von der Kältemaschine gedeckt. Um darüber hinausgehend den Energieverbrauch zu minimieren, setzen wir moderne, energieeffiziente Technologien ein und achten auf regelmäßige Überprüfung und Wartung.

Förderung nachhaltiger Anreise

Wir empfehlen auf unserer Website unseren Besucher:innen, mit öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen. Unsere zentrale Lage macht uns gut erreichbar, und wir bieten zusätzlich Fahrradabstellplätze direkt vor dem Musikvereinsgebäude.

Ökologische Dienstreisen

Unsere Mitarbeiter:innen reisen bevorzugt mit der Bahn, und wir verzichten auf Kurzstreckenflüge, wo immer möglich.

Besucher:innen einladen

Nachhaltigkeit betrifft uns alle. Wir sensibilisieren unser Publikum für umweltfreundliches Verhalten über unsere Website, indem wir über die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln, das Nächtigen in umweltzertifizierten Partner-Hotels und die Mülltrennung in unserem Gebäude informieren.

Mitarbeiter:innen schulen

Interne Schulungen und Workshops fördern das Bewusstsein der Mitarbeiter:innen für ökologische Verantwortung. Wir ermutigen, sorgsam und sparsam mit Ressourcen umzugehen – mit Wasser, Verpackungen, Büromaterial und Energie.

Dienstleister:innen und Lieferant:innen

Gemeinsam mit unseren Geschäftspartner:innen entwickeln wir Lösungen, um Nachhaltigkeit entlang der Wertschöpfungskette zu fördern.

Kooperationen mit umweltzertifizierten Partner:innen

Unser Pächter im Zusammenhang mit dem Catering für unser gesamtes Haus ist Träger des österreichischen Umweltzeichens. Auch unsere Druckerei und die Hotels, mit denen wir eng zusammenarbeiten, sind mit dem Österreichischen Umweltzeichen zertifiziert und teilen unsere hohen Nachhaltigkeitsstandards.

Vermeidung von Abfall

Als Konzertbetrieb verfügen wir über kein nennenswertes Abfallaufkommen. Wir sind uns bewusst, dass wir dennoch Ressourcen verbrauchen. So reduzieren beispielsweise E-Tickets den Papierverbrauch und wir sensibilisieren unsere Mitarbeiter:innen, Leitungswasser dem Wasser aus (Mehrweg-)Gebinden vorzuziehen.

Abfalltrennung und Recycling

Wir haben ein umfassendes Mülltrennsystem im gesamten Gebäude und unsere Mitarbeiter:innen sind geschult, sich umweltfreundlich zu verhalten und Abfälle getrennt zu entsorgen, sodass diese von den jeweiligen Abfallbehandlungseinrichtungen gut verwertet werden können.

Reduktion von Einwegprodukten

Bei unseren Veranstaltungen kommen nachhaltige Alternativen wie Mehrweggeschirr und -gebinde zum Einsatz. Den Mitarbeiter:innen steht Mehrweggeschirr zur Verfügung.

Regionale Lieferanten

Wo es möglich ist, arbeiten wir mit regionalen Partner:innen zusammen, um Transportwege zu verkürzen und die heimische Wirtschaft zu fördern.

Umweltfreundliche Materialien

Bei Einkäufen setzen wir auf nachhaltige Materialien und achten auf die Auswahl umweltfreundlicher Produkte. Bevorzugt kaufen wir Produkte, die mit dem österreichischen, deutschen oder europäischen Umweltzeichen zertifiziert sind. Dies erfolgt bei Produkten für den täglichen Bürobedarf, wie Kopierpapier, und für die Reinigung. Unsere IT-Geräte sind energieeffiziente und langlebige Modelle, um unseren Energieverbrauch zu senken.

Wir freuen uns, dass wir nach dem erfolgreichen Erlangen der Zertifizierung nun offiziell Träger des österreichischen Umweltzeichens sind. Über diese Auszeichnung informieren wir unsere Mitarbeiter:innen, Konzertbesucher:innen und Partnerbetriebe und möchten damit unser Umfeld zu umweltfreundlichem Verhalten einladen. Unser Engagement für Nachhaltigkeit ist ein fortlaufender Prozess. Wir werden weiterhin Strukturen und Prozesse hinterfragen, Verbesserungspotenziale analysieren und Maßnahmen ergreifen, um unsere Umweltbilanz zu verbessern. Langfristig streben wir an, unseren Betrieb möglichst klimaneutral zu gestalten. Daher suchen wir kontinuierlich nach neuen Wegen, um Nachhaltigkeit in allen Bereichen unseres Betriebs zu fördern. Wir freuen uns auf Feedback unter office@musikverein.at, wie wir unseren Betrieb noch grüner gestalten können.

Ausschnitt einer Landkarte von Wien, in der der Wiener Musikverein markiert ist.
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